PRESSEMITTEILUNG DES BADISCHEN FUSSBALLVERBANDES E.V. Nr. 47/2020 vom 26. Juni 2020

Neue Corona-Verordnung Sport ein „Meilenstein“ für den Fußball Stuttgart/Karlsruhe. Die neue Corona-Verordnung Sport erlaubt ab dem 1. Juli 2020 das Training in Gruppen von bis zu 20 Personen und einen geregelten Sportbetrieb unter Einbindung von Zuschauern unter gewissen Auflagen. Die gestern durch das Kultusministerium und das Sozialministerium des Landes BadenWürttemberg beschlossene „Corona-Verordnung Sport“ bringt gute Nachrichten für alle Sportlerinnen und Sportler. Die neue Verordnung ersetzt und bündelt die bisherigen Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport und tritt am kommenden Mittwoch, den 1. Juli 2020 in Kraft. So darf ab Juli in Gruppen von bis zu 20 Personen trainiert werden. Dabei soll zwar grundsätzlich ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen weiterhin eingehalten werden, davon ausgenommen sind aber ausdrücklich für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spiel- und Übungssituationen. Das bedeutet, dass im Trainingsbetrieb wieder Fußball nach den üblichen Regeln mit Zweikämpfen, Standardsituationen usw. gespielt werden kann. Die neue Verordnung lässt darüber hinaus einen geregelten Sportbetrieb unter Einbindung von Zuschauern unter gewissen Auflagen zu. Sportwettkämpfe sind mit bis zu 100 Sportlerinnen und Sportlern und bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern wieder erlaubt. Ab 1. August 2020 erhöht sich die Zahl der insgesamt zugelassenen Personen auf 500 (die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlerinnen und Sportlern und Zuschauerinnen und Zuschauern ist dem Veranstalter freigestellt). Auch Umkleiden und Duschen dürfen wieder genutzt werden – allerdings nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und zeitlich beschränkt auf das unbedingt erforderliche Maß. Bei aller Euphorie ist weiterhin Vorsicht geboten: Grundsätzlich sind die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten weiterhin einzuhalten. Abseits des Sportbetriebes gilt nach wie vor der Abstand von mindestens 1,5 Metern. bfv-Präsident Ronny Zimmermann: „Die neue Verordnung ist ein Meilenstein hin zur Normalität und zu einer Wiederaufnahme des Spielbetriebs. Daher begrüßen wir die Entscheidung sehr und sind froh, dass unsere Bemühungen gegenüber der Politik Früchte tragen. Man merkt, dass allerorts die Fußballer „mit den Hufen scharren“ und wieder richtig Bock haben zu kicken.“ Gleichzeitig appelliert Zimmermann an die Vereine: „Ganz entscheidend ist es nun, die gesetz- bfv-Pressemitteilung Nr. xx/2020 Seite 2/3 ten Regeln einzuhalten. Es ist weiterhin unser aller Verantwortung vorsichtig zu sein, damit der eingeschlagene Weg der Lockerungen weitergeht.” Die Regelungen in der Corona Verordnung Sport führen für den Fußball in Baden-Württemberg zu folgenden konkreten Lockerungen:  Der Trainingsbetrieb kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, grundsätzlich unter Wahrung des Abstandsgebots von 1,5 Metern; Ausnahme: übliche Spielsituationen.  Fußballspiele im 11 gegen 11 zwischen Mannschaften verschiedener Vereine können ab 01.07.2020 unter den in der Verordnung genannten Voraussetzungen nach staatlichem Recht wieder ausgetragen werden, dies mit bis zu 100 Zuschauern unter Beachtung des Abstandsgebots von 1,5 Metern; Ligabetrieb und Wettkampfserien erfordern ein Hygienekonzept.  Freundschaftsspiele sind verbandsrechtlich wieder erlaubt und können beantragt werden; Schiedsrichter werden eingeteilt; auch kleine Turniere (“Blitzturniere”) mit max. vier Mannschaften können stattfinden. Welche Auswirkungen die neue Verordnung ganz konkret auf die Wiederaufnahme des Spielbetriebs und Pokalspiele hat, klärt der Spielausschuss in den kommenden Tagen. Ka, 26.06.2020